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20.02.2017

Karneval & Alkohol

Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

Mit der Weiberfastnacht und bis zu den Rosenmontagsumzügen erreicht die „Fünfte Jahreszeit“ in Kürze ihre Höhepunkte. Es wird wieder viel Alkohol getrunken werden und wer dann noch ins Auto steigt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) erinnert darum an den Grundsatz: „Wer trinkt, fährt nicht! – Wer fährt, trinkt nicht!“

Die Prunksitzungen und Straßenumzügen des Karnevals sind bekannt für ihre Ausgelassenheit und den hohen Alkoholkonsum. Doch bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und das Unfallrisiko enorm erhöhen. Nicht nur dass die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit eingeschränkt werden, die enthemmende Wirkung des Alkohols führt zu Fehleinschätzungen des eigenen Könnens und von Verkehrssituationen.

Professor Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D.: „Statistiken weisen im Laufe der vergangenen Jahre eine sinkende Zahl von Alkoholunfällen aus. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unfallfolgen von Alkoholunfällen überdurchschnittlich schwer sind. Es bleibt zumeist nicht bei Blechschaden, sondern die Beteiligten tragen schwere Verletzungen davon und Traumata, die das Leben verändern können.“

Laut Polizeibericht ereigneten sich beispielsweise 2015 in den „tollen Tagen“ 111 alkoholbedingte Verkehrsunfälle allein in Nordrhein-Westfalen. Ein Mensch kam dabei ums Leben. Bei dortigen Kontrollen wurden 304 Personen positiv auf Alkohol getestet, 175 Personen mussten ihren Führerschein abgeben.

Wer tief ins Glas geschaut hat, sollte darum die Finger vom Steuer lassen und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Jecken, die auf ihr Auto angewiesen sind, sollten mit alkoholfreien Alternativen feiern.

Auch am nächsten Morgen ist Vorsicht geboten. Der Körper baut im Schnitt pro Stunde 0,1 Promille Alkohol ab. Diesen Prozess kann man nicht beschleunigen, auch nicht mit vermeintlichen Tricks wie Kaffee, einer kalten Dusche oder einem Vitamin-Cocktail. Wer also um Mitternacht mit einem Vollrausch ins Bett geht, hat meist bis zu den Mittagsstunden Restalkohol im Blut und sollte nicht Auto fahren.

Bildquelle: Quelle: S. Hofschlaeger  / pixelio.de

Informationen zur DVW:

www.deutsche-verkehrswacht.de
www.facebook.com/DeutscheVerkehrswacht
www.youtube.com/RiskierNichts
www.twitter.com/DtVerkehrswacht



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