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20.09.2018

Resturlaub nicht auf die lange Bank schieben

Kennen Sie das? Sie haben den Sommerurlaub gerade hinter sich und würden am liebsten schon wieder auf Reisen gehen? Da macht es sich als Arbeitnehmer bezahlt, noch Resturlaubstage auf dem Konto zu haben. Doch Vorsicht: Diese können verfallen.

Fakten hierzu schafft das Bundesurlaubsgesetz. „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden“, heißt es in § 7 Abs. 3 BurlG.

Da die Reisefrequenz der Deutschen ohnehin steigt, liegen im Herbst und Winter kürzere Urlaube im Trend. „Die Nachfrage nach Wellness- und Romantikangeboten ist hierbei besonders groß. Aber auch Städtetrips sind weiterhin sehr gefragt“, berichtet David Wagner, Geschäftsführer von Kurzurlaub.de. Die Bundesbürger bleiben dabei häufig im Inland. Wagner: „Hier sind die Anreisewege kurz, sodass sich die Menschen bequem eine Auszeit vom Arbeitsalltag und Stress gönnen können.“

Im aktuellen Kalenderjahr bleiben noch etwa hundert Tage, um den Resturlaub zu nutzen. Bei einer Übertragung ins kommende Jahr wären es drei weitere Monate, die zur Verfügung stehen.

Wellness-Arrangements bei Kurzurlaub.de: www.kurzurlaub.de/wellnessurlaub.html

Foto: Die Bundesbürger nutzen die Resturlaubstage häufig für einen Kurzurlaub (Quelle: mmphoto - stock.adobe.com)  



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