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23.06.2016

Sicherheit hat Vorrang

Das gilt auch für automobile Fussball-Fans


Wenn die deutsche Fußballnationalelf bei der EM in Frankreich ihrem Ruf als Turniermannschaft gerecht wird, haben die Fans hierzulande noch eine Zeit lang Anlass, ihre Autos in Schwarz-Rot-Gold zu schmücken. Doch auch für dieses (Landes-)farbenfrohe Vergnügen gibt es einige Spielregeln. Das gilt speziell auch für Autokorsos. Oberstes grundsätzliches Gebot: Die Verkehrssicherheit darf bei aller Euphorie nicht beeinträchtigt werden.

Das Angebot an schwarz-rot-goldenen Fanartikeln rund um das Auto nimmt ständig zu. Über Klassiker wie Fähnchen oder Magnetflaggen hinaus kann der Fußballbegeisterte inzwischen ebenfalls „Fanflossen“, „Windhosen“ oder eine „Wischerhand“ erwerben, um sich auch automobil als Unterstützer von aktuell „La Mannschaft“ zu outen. Die immer verspieltere Palette an Dekorations-Utensilien für das Auto haben jetzt der ACE Auto Club Europa, Auto-Bild und die Dekra gemeinsam kritisch unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass sich das Zubehör zwar überwiegend einfach am Fahrzeug anbringen lässt, doch es fehlen leider wichtige Warnhinweise.

So etwa die Geschwindigkeit betreffend, bis zu der das Equipment sicher am Auto hält. In dieser Hinsicht fanden die Tester, zum Beispiel an den Magnetflaggen durchgehend nichts auszusetzen. Sie blieben auch bei hohen Geschwindigkeiten dort, wo sie angebracht waren. Dagegen ging die Heckscheibenwischerhand, die schon bei der Montage Probleme bereitete, bereits nach kurzer Benutzung des Heckwischers fliegen. Keine Einwände gab es gegen die Motorhauben-Bezüge.

Grundsätzlich empfehlen die Experten jedoch, bei Fahrten außerhalb der Innenstädte mit entsprechender Geschwindigkeit die ganze Deko sicherheitshalber abzunehmen. Dieser Rat sollte insbesondere im Fall der Fensterflaggen befolgt werden, weil sich diese schon bei einem Tempo bis 50 km/h verabschieden können. Bei solchen Fanartikeln ist ebenso darauf zu achten, dass sie die Rundumsicht nicht einschränken. Vorsicht geboten ist ebenfalls bei den sogenannten Spiegelsocken, die über die Außenspiegel gezogen werden. Sie können zum einen den integrierten Blinker verdecken, was laut Straßenverkehrsordnung verboten ist, und zum anderen, insbesondere bei modernen Fahrzeugen, die in die Spiegel eingebauten Sensoren von Fahrassistenz-Systemen stören. Das kann bis zum völligen Systemabsturz führen. Zudem sollte man bei den Spiegelsocken darauf achten, dass sie die Sichtfläche des Spiegels nicht einschränken.

Eigentlich nicht zulässig sind Autokorsos. Doch da zeigt die Polizei meist Verständnis für Fans und sieht über das Verbot hinweg – solange nicht Sicherheitsvorschriften und das Gebot zur Rücksichtnahme erheblich beeinträchtigt werden. Das kann etwa bei zu viel Lärm der Fall sein, wenn sich Anwohner massiv belästigt fühlen.

Als sicherheitsrelevant gilt auch, wenn sich Beifahrer während der Fahrt weit aus dem Auto herauslehnen, durch das Fenster oder das Schiebedach, und dabei die Anschnallpflicht vergessen. Kommt dieser Mitfahrer mangels Gurt zu Schaden, haftet zunächst der Fahrer, es sei denn, dem Mitfahrer ist Fahrlässigkeit nachzuweisen. Für Schäden, welche von Gegenständen verursacht werden, die sich vom eigenen Auto lösen, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein.

Quelle: GOSLAR INSTITUT



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