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25.06.2017

Spaß mit Hoverboards

... wird schnell teuer


Sie laufen unter dem Begriff Funmobile, erfreuen sich großer Nachfrage nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, doch der Spaß an der Freud‘ kann den Nutzern von sogenannten Hoverboards schnell vergehen.

Insbesondere dann, wenn sie ihre elektrischen Skateboards im sogenannten öffentlichen Raum, also auf Fußwegen, öffentlichen Plätzen oder gar auf Straßen nutzen. Denn dann drohen Bußgelder und, wenn dabei Schäden verursacht wurden, der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die zugegeben lustigen Fortbewegungsmittel werden unter verschiedenen Namen angeboten: Self Balancing Board, Io Hawk, One Wheels, E-Skater, Elektro Scooter oder eben Hoverboard. Letztgenannte Bezeichnung ist wohl am weitesten verbreitet. Sie geht zurück auf den zweiten Teil der Science-Fiction-Film-Trilogie „Zurück in die Zukunft“, in welcher der jugendliche Held Marty McFly alias Michael J. Fox auf einem Skateboard ohne Räder durch das Jahr 2015 schwebt. Dieser Hoverboard ist zwar auch 2017 weiterhin noch Zukunftsmusik, doch seine „geerdete“ Version, eine Art Mix aus dem Elektroroller Segway und einem Skateboard, erweist sich nach den USA nun auch bei uns als Verkaufshit. Immer mehr Menschen wollen sich auf der per Batteriestrom angetriebenen Trittfläche mit zwei seitlichen Rädern, die durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird, fortbewegen.

Doch da die scheinbar futuristischen Vehikel mit dem Elektroantrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen sie vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge. Und für deren Betrieb ist nun mal ein Führerschein nötig. Damit wären wir bei Punkt 1, der die Freude am Hoverboard massiv einschränken kann: Der Fahrer macht sich gegebenenfalls des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Darauf stehen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Zum Zweiten sind die Geräte als Kraftfahrzeuge derzeit nicht zugelassen, da an ihnen Beleuchtung und Bremse ebenso fehlen wie eine Klingel bzw. ein anderes Warnsignal. Das bedeutet juristisch: Der Betrieb eines solchen Boards auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist illegal und stellt eine Straftat dar.

Damit nicht genug macht sich ein Hoverboarder im öffentlichen Raum auch noch einer weiteren Straftat schuldig, nämlich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG). Denn als Kraftfahrzeug müsste auch ein solches „Brett“ versichert sein. Das ist Punkt drei, der die Nutzung eines Hoverboards teuer machen kann. Besonders unangenehme Folgen sind absehbar, wenn es mit dem Brett zu einem Unfall kommt. Denn dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Deshalb bleibt all jenen, die Marty McFly nacheifern wollen, nur, dies auf Privatgelände zu tun. Wer sich hingegen mit seinem Hoverboard auf öffentliche Straßen, Fuß- oder Radwege begibt, und sei es auch nur vor dem eigenen Haus, riskiert finanziell einiges.

Quelle: Goslar-Institut



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