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19.10.2017

Versicherungswechsel

Vorher Beiträge und Leistungen vergleichen

Am 30. November ist es mal wieder so weit. Bis zu diesem alljährlichen Stichtag müssen Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, ihren alten Vertrag gekündigt haben. Denn die meisten dieser Verträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Bei einer üblichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende muss das Kündigungsschreiben also spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Da der 30. November in diesem Jahr jedoch auf einen Sonntag fällt, sollte die Kündigung möglichst bis zum 28. November bei dem jeweiligen Versicherer ankommen. Allerdings weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in dem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Versicherer im Sinne von Kundenfreundlichkeit auch den nächsten Werktag als fristgerechten Eingang der Kündigung akzeptieren.

Wer nicht rechtzeitig kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um sich zu vergewissern, dass eine schriftliche Kündigung auch termingerecht beim Versicherer einging, empfiehlt der GDV den Kunden, Kündigungsbriefe per Einschreiben mit Rückschein zu versenden und sich die Kündigung vom Versicherer bestätigen lassen.

Ausschlaggebend für das Kündigungsrecht ist übrigens nicht das Ende des Kalenderjahres, sondern das des Versicherungsjahres. Deshalb sollten sich kündigungswillige Kunden durch einen Blick in die Kfz-Versicherungspolice schlaumachen, ob ihr Vertrag nicht möglicherweise unterjährig endet. Bei den meisten Verträgen ist allerdings am 31. Dezember Versicherungs-Jahresende.

Bei einem Versicherungswechsel können Kunden zum Teil nicht unerheblich sparen. Und da die Deutschen als Sparweltmeister bekannt bzw. berüchtigt sind, werben zum Auslaufen des aktuellen Versicherungsjahres die Kfz-Versicherer und die Vergleichsportale wieder mit immer neuen Einsparpotenzialen um neue Kunden. Doch bei der Entscheidung über einen möglichen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sollten nicht nur die Beiträge verglichen werden, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Anbieter, raten Experten.

Als Kriterien für die Auswahl eines Kfz-Versicherers nennt der GDV unter anderem, ob die präferierte Versicherung eine Werkstattbindung vorsieht und ob es einen Rabattschutz oder eine Fahrerschutzversicherung gibt. Außerdem sollten Interessenten bei einem besonders günstig erscheinenden Angebot unbedingt checken, ob es eine ausreichende Deckungssumme von wenigstens 100 Millionen Euro und den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit beinhaltet, ob der Versicherer in der Kasko die Folgekosten bei Tierbissen übernimmt und die Schäden bei Unfällen mit Tieren aller Art erstattet. Außerdem gehören zu einer guten Kfz-Versicherung eine sogenannte „Mallorca-Police“ im Ausland sowie eine Kaufwert- und Neuwertentschädigung bei Neuwägen. Mit solchen und ähnlichen Fragen solle man sich beschäftigen, bevor man sich für einen Tarif entscheidet, rät der GDV. Ein Wechsel lohnt sich demnach nur, wenn man einen günstigeren Versicherer finden kann, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen.

Grundsätzlich muss ein wechselbereiter Versicherungskunde zudem seine persönlichen Bedürfnisse in Bezug auf die Serviceleistungen seines Versicherers hinterfragen: etwa ob man Wert auf einen persönlichen Ansprechpartner legt, der eine individuelle Beratung vornehmen kann. Solche Kunden sind bei einem klassischen Service-Versicherer in guten Händen. Wem Kommunikation via E-Mail oder App reicht und wer weiß, ob seine gewünschten Leistungen im jeweiligen Produkt enthalten sind, der ist bei einem Direktversicherer gut aufgehoben. In jedem Fall sollte man mehrere Angebote einholen und vergleichen. Nicht zuletzt, um auszuschließen, dass es sich bei einem preislich besonders attraktiven Angebot an der Spitze der Empfehlungen um ein abgespecktes Produkt handelt, bei dem wichtige Leistungen fehlen. Sonst steht der Kunde im Schadenfall da und muss erkennen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat.

Allerdings ist ein aussagefähiger Vergleich verschiedener Kfz-Versicherungsangebote gar nicht so einfach, weil in den Beitrag zahlreiche Tarifmerkmale einfließen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wo das betreffende Auto zugelassen ist, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt, wie viele Kilometer der Fahrer im Jahr zurücklegt und wie lange er oder sie bereits unfallfrei fahren. Darüber berücksichtigen die Versicherer auch das Alter des Fahrzeugs bei dessen Erwerb oder welchem Beruf der Versicherungsnehmer nachgeht. Da jedes dieser Merkmale Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages haben kann, ist bei einem Tarifvergleich eine gewisse Sorgfalt angebracht.

Außerdem sind in den Vergleichsportalen nicht alle Versicherer gelistet. Daher muss ein „Vergleichssieger“ im Internet nicht auch der günstigste und beste Anbieter sein. So ist etwa die HUK-COBURG, Deutschlands größter Autoversicherer nach Stückzahlen, ab Oktober auf keinem Vergleichsportal mehr zu finden. Das gilt auch für den Internet-Versicherer der Gruppe, die HUK24. Warum? Als Hauptgrund für den Ausstieg nennt das Unternehmen die bei den „relativ teuren“ Vergleichsportalen anfallenden Kosten: „Unsere Autoversicherungen zählen preislich zu den günstigsten im Markt. Um diese Preisposition nicht zu gefährden, haben wir uns dazu entschieden, darauf zu verzichten, uns auf den Vergleichsportalen listen zu lassen“, erläutert der Vorstandssprecher der HUK-COBURG, Klaus-Jürgen Heitmann.

Aufgrund der mangelnden Vollständigkeit der Vergleichsportale müsste ein Versicherungskunde, der sich einen reellen Marktüberblick verschaffen und auf dieser Basis das für ihn tatsächlich günstigste Angebot heraussuchen will, eigentlich auch mehrere Internetauswertungen vergleichen. Wer sich dagegen auf die Auskunft nur eines Internetportals verlässt, kann Gefahr laufen, nicht das zu bekommen, was er individuell braucht und wünscht.

Quelle: Goslar-Institut



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